
Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO)

Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO)
Autor: Andrea Kunkel
Kategorien: Rechtliches Website
Was ändert sich alles für Websites und E-Mail-Marketing?
Worum geht es bei der DSGVO überhaupt?
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU regelt die Datenschutzrechte der EU-Bürger.
Die DSGVO trat bereits am 25. Mai 2016 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die DSGVO allerdings erst ab dem 25. Mai 2018 anwenden.
In Deutschland gibt es schon hohe Datenschutz-Grundsätze, deshalb ändert sich hier nicht so viel wie in anderen EU-Ländern.
Was bedeutet das genau?
- Verbot mit Erlaubnisvorbehalt:
Daten nur mit Zustimmung speichern und verarbeiten - Datensparsamkeit:
Nur wirklich benötigte Daten speichern und alle unnötigen (bereits gespeicherten) zu Sicherheit löschen - Zweckbindung:
Daten nur für den genannten Zweck speichern und verarbeiten - Datenrichtigkeit:
Daten regelmäßig prüfen und nur bei Gewissheit speichern - Datensicherheit:
Daten nur sicher und geschützt übertragen - Recht auf Löschung:
Alle gespeicherten Daten einer Person müssen einfach löschbar sein. - Recht auf Datenübertragbarkeit:
Alle gespeicherten Daten einer Person müssen einfach exportiert und weitergegeben werden können. - Rechenschaftspflicht:
Nachweisbarkeit der Einhaltung aller Datenschutzprinzipien
Und was müssen wir jetzt tun?
Websites
- Datenschutz-Texte:
Datenschutzerklärung muss von jeder Unterseite aus per 1 Klick erreichbar sein
Texte müssen aktualisiert werden - HTTPS/SSL:
Einbindung eines SSL-Zertifikats sorgt für sichere Übertragung von Daten (z. B. in Formularen) - Cookies:
Nur relevante/nötige Cookies setzen
Cookie-Banner einbinden - Kontaktformular:
Aktive Zustimmung des Nutzers einholen - Social Plugins:
Nur datenschutzkonforme Plugins nutzen bzw. nur nach Einwilligung des Nutzers integrieren - Sicherheits-Updates:
Regelmäßige System-Updates (z. B. WordPress-Plugins) zur Gewährleistung der Sicherheit
E-Mail-Marketing
- Einwilligung/Zustimmung:
Double-Opt-In und Checkbox in Newsletter-Formulare integrieren - Freiwilligkeit:
Services müssen auch ohne optionale Zustimmung möglich sein (z. B. Kauf ohne zwingende Newsletter-Anmeldung) - Zweckgebundenheit:
Deutlich klarmachen, wofür sich ein Nutzer anmeldet - Nachweisbarkeit:
Zustimmung des Nutzers dokumentieren - Widerrufmöglichkeit:
Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein
Sind Sie bereit für die DSGVO?
Hier gibt es einen Test, der die Antwort liefert:
https://www.test-dsgvo.de/
Weitere Quellen
https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html
https://www.mailjet.de/dsgvo/

Andrea Kunkel
Andrea ist nicht nur durch und durch digital. Sie kennt auch die technischen Möglichkeiten genauso wie die Tipps und Tricks für guten Content, den die Zielgruppe interessiert. Stimmt, oder? Sonst hättest Du das jetzt nicht gelesen …