Jus und Dollerei
Montag, den 19. Mai 2008
Hohes Gericht!
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:
Der Hauptangeklagte – namentlich B2 Communications GmbH, wohnhaft in der Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg, geboren im Jahre 2003 – wird für seine Verstrickung in den Fall “Apollo Justice: Ace Attorney” (Aktenzeichen: NIN-B2) zu lebenslanger Werbetätigkeit verurteilt.
Das Amtsgericht Aschaffenburg begründet seine Entscheidung wie folgt:
Es besteht die Schuld der Mittäterschaft an der Erstellung propagandistischer Anzeigen sowie der vorsätzlichen Vorbereitung zu deren europaweiter Verbreitung. Das Gericht sieht es infolge der vorgelegten Beweise und unter Eid zu Protokoll gegebenen Aussagen als erwiesen an, dass B2 Communications GmbH in konspirativer Zusammenarbeit mit dem japanischen Operationsführer Nintendo unwiderstehliche Werbemotive projektiert hat.
Einem Expertengutachten ist zu entnehmen: Die Veröffentlichung besagter Werbemotive würde internationale Massenbewegungen in Richtung Videospiele-Abteilung hervorrufen. Präventive Maßnahmen nach geltendem Strafrecht sind daher im Interesse des Gemeinwohls schnellstmöglich durchzuführen. Hinderlich ist nur: Gemäß § 102 sowie § 104 Abs. 1 GG dürfen trotz § 46 Abs. 1-3 StGB keine der Schwere des Tatbestands wirklich angemessenen Sanktionen verhängt werden.
Bitte? Hat da jemand “Einspruch!” gerufen? Pah …
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Auszug aus dem Gerichtsarchiv:

